Veröffentlichung von Alters-/Ehejubiläen

Das geltende Melderecht und das Datenschutzrecht erlauben es nicht mehr, ohne ausdrückliche Einwilligung der betreffenden Person die Veröffentlichung der Alters-/ Ehejubiläen im Amtsblatt/ Heimatkurier vorzunehmen. Dennoch würden es viele Einwohnerinnen und Einwohner wunderbar finden, wenn das eigene Jubiläum oder der von Bekannten im Amtsblatt/ Heimatkurier stünde.

Wenn Sie möchten, dass Ihr Jubiläum genannt wird, füllen Sie bitte das Formular ‚Einwilligungserklärung‘ unter „Bürgerservice“ aus und senden dieses per Brief, Fax oder E-Mail an uns.

Selbstverständlich können Sie auch das abgedruckte Formular direkt im Einwohnermeldeamt ausfüllen und unterschreiben.

Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße
Einwohnermeldeamt
Straße der Freundschaft 1
02923 Kodersdorf
Fax: 035825/70018                               E-Mail: meldeamt@vvwsn-mail.de

Seit 01.05.2020 gilt: Erst nach Vorliegen dieser Einwilligung werden Alters-/Ehejubiläen ab dem 70. Geburtstag, jeden fünften weiteren Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag, jeder folgende Geburtstag mit dem Namen und dem Jubiläum im Amtsblatt/ Heimatkurier genannt.

Diese Einwilligung ist selbstverständlich freiwillig und gilt bis auf Widerruf.