Informationen zur Schöffenwahl: Link zur Homepage des Verwaltungsverbands
Aktuelle Meldungen
Pressemitteilung IHK Dresden
Tierbestandsmeldung 2023
Informationen Allgemeinverfügung Feuerwerksverbote
Informationen des Landkreises zum Abbrennen von Feuerwerken.
Für private Personen bleibt die Antragstellung beim Gemeindeverband.
Es wird einzelfallbezogen in der Unteren Naturschutzbehörde nachgefragt, ob Einwände bestehen würden.
Im Bescheid ist als Auflage ohnehin immer das Verbot ab der Waldbrandstufe 3 geregelt.
Allgemeinverfügung – Wasserentnahme
Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern
Tierseuchenrechtliche Maßnahmen
Tierseuchenrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor der Verschleppung
der Klassischen Geflügelpest vom 22.November 2021
Amtstierärztliche Allgemeinverfügung
Tierbestandsmeldung 2022
Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse_Gemeinden 2022
Planung zum Ausbau der S 125
Aktuelles im Landkreis Görlitz
Veröffentlichung von Alters-/Ehejubiläen
Veröffentlichung von Alters-/Ehejubiläen
Das geltende Melderecht und das Datenschutzrecht erlauben es nicht mehr, ohne ausdrückliche Einwilligung der betreffenden Person die Veröffentlichung der Alters-/Ehejubiläen im Amtsblatt/Heimatkurier vorzunehmen.
Dennoch würden es viele Einwohnerinnen und Einwohner wunderbar finden, wenn der eigene Geburtstag oder der von Bekannten im Amtsblatt/Heimatkurier stünde.
Wenn Sie möchten, dass Ihr Geburtstag genannt wird, füllen Sie bitte die nachfolgende Einwilligungserklärung aus und senden diese per Brief, Fax oder E-Mail an uns.
Selbstverständlich können Sie auch das abgedruckte Formular direkt im Einwohnermeldeamt ausfüllen und unterschreiben.
Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße
Einwohnermeldeamt
Straße der Freundschaft 1
02923 Kodersdorf
Fax: 035825/70018 E-Mail: meldeamt@vvwsn-mail.de
Ab 01.05.2020 gilt: Erst nach Vorliegen dieser Einwilligung werden Alters-/Ehejubiläen ab dem 70. Geburtstag, jeden fünften weiteren Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag mit dem Namen und dem Jubiläum im Amtsblatt/Heimatkurier genannt.
Füllen Sie dazu das Formular unter „Bürgerservice“ aus.
Diese Einwilligung ist selbstverständlich freiwillig und gilt bis auf Widerruf.