Autor: Detlef Heidrich
Informationen Allgemeinverfügung Feuerwerksverbote
Informationen des Landkreises zum Abbrennen von Feuerwerken.
Für private Personen bleibt die Antragstellung beim Gemeindeverband.
Es wird einzelfallbezogen in der Unteren Naturschutzbehörde nachgefragt, ob Einwände bestehen würden.
Im Bescheid ist als Auflage ohnehin immer das Verbot ab der Waldbrandstufe 3 geregelt.
Aktuelles im Landkreis Görlitz
Pressemitteilung
Gedruckte Informationen aus dem Landkreis Görlitz ausgeliefert
Ab sofort ist das erste gedruckte Format „Informationen aus dem Landkreis Görlitz“ in den Verwaltungen der Städte und Gemeinden, in den Krankenhäusern sowie den Standorten der Landkreisverwaltung erhältlich. Mit Unterstützung der Städte und Gemeinden, sowie der medizinischen Versorgungszentren haben die Bürgerinnen und Bürgern zukünftig die Möglichkeit, sich bei Bedarf Auszüge aus den im Quartal veröffentlichten digitalen Amtsblättern in gedruckter Form vor Ort anzuschauen oder mitzunehmen.
Das Amtsblatt des Landkreises Görlitz erscheint alle zwei Wochen ausschließlich digital unter https://amtsblatt.landkreis.gr und wird dort zum Download bereitgestellt.
Hintergrund:
Mit dem Kreistagsbeschluss vom 14. Dezember 2022 wurde die Änderung der Bekanntmachungsatzung des Landkreises Görlitz im Kreistag bestätigt. Damit wurde ab Januar 2023 aus dem bisherigen Landkreisjournal ein Amtsblatt für den Landkreis Görlitz, das aller zwei Wochen digital erscheint. Unter dem Titel „Informationen aus dem Landkreis Görlitz“ erscheinen einmal im Quartal in gedruckter Form Auszüge aus den veröffentlichten digitalen Amtsblättern. Sowohl das digitale Amtsblatt als auch die gedruckten „Informationen aus dem Landkreis Görlitz“ enthalten ausschließlich amtliche Bekanntmachungen des Landkreises Görlitz.
Veröffentlichung von Alters-/Ehejubiläen
Das geltende Melderecht und das Datenschutzrecht erlauben es nicht mehr, ohne ausdrückliche Einwilligung der betreffenden Person die Veröffentlichung der Alters-/ Ehejubiläen im Amtsblatt/ Heimatkurier vorzunehmen. Dennoch würden es viele Einwohnerinnen und Einwohner wunderbar finden, wenn das eigene Jubiläum oder der von Bekannten im Amtsblatt/ Heimatkurier stünde.
Wenn Sie möchten, dass Ihr Jubiläum genannt wird, füllen Sie bitte das Formular ‚Einwilligungserklärung‘ unter „Bürgerservice“ aus und senden dieses per Brief, Fax oder E-Mail an uns.
Selbstverständlich können Sie auch das abgedruckte Formular direkt im Einwohnermeldeamt ausfüllen und unterschreiben.
Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße
Einwohnermeldeamt
Straße der Freundschaft 1
02923 Kodersdorf
Fax: 035825/70018 E-Mail: meldeamt@vvwsn-mail.de
Seit 01.05.2020 gilt: Erst nach Vorliegen dieser Einwilligung werden Alters-/Ehejubiläen ab dem 70. Geburtstag, jeden fünften weiteren Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag, jeder folgende Geburtstag mit dem Namen und dem Jubiläum im Amtsblatt/ Heimatkurier genannt.
Diese Einwilligung ist selbstverständlich freiwillig und gilt bis auf Widerruf.